Teil- und Totalprothesen
Der Verlust einiger oder aller Zähne hat einen bedeutenden Einfluss auf die Lebensqualität der Patienten. Aufgrund der eingeschränkten Kaufunktion können nicht mehr alle Speisen gegessen werden. Viele Patienten sind darüber hinaus mit Ihrem Aussehen unzufrieden, schämen sich für Ihre fehlenden Zähne und vermeiden es deshalb zu lachen.
Abnehmbare Rekonstruktionen dienen als Ersatz für verlorene natürliche Zähne und stellen die beeinträchtigte Kauleistung, die Funktion und Ästhetik des Gebisses wieder her. Sind die unechten Zähne herausnehmbar, spricht man von Zahnprothesen. Werden nicht nur einzelne Zähne, sondern das vollständige Gebiss ersetzt, handelt es sich um eine Totalprothese.
Der Einsatz von Teilprothesen
Eine Teilprothese bedeutet, dass die Prothese bzw. der Zahnersatz abnehmbar ist. Zum Einsatz kommt sie meist, wenn eine Zahnlücke im Gebiss besteht, die für eine Brücke zu gross ist. Ob generell eine Teilprothese oder Brücke in Frage kommt, hängt zudem noch davon ab wie gesund die Nachbarzähne sind. Bei lockeren oder kariösen Zähnen wird zu einer Teilprothese geraten. Der Vorteil einer Teilprothese ist, dass keine gesunde Zahnsubstanz entfernt werden muss, wie es für bei einer Brücke üblich wäre.
Der Einsatz von Totalprothesen (Vollprothesen)
Werden nicht nur einzelne Zähne, sondern das vollständige Gebiss ersetzt, handelt es sich um eine Totalprothese. Zum Einsatz kommt sie, wenn sowohl der Unter- als auch der Oberkiefer zahnlos sind und die Zahnimplantate nicht angebracht werden können.
Sollten Sie sich für eine Teil- oder Vollprothese interessieren, helfen Ihnen unsere Zahnärzte bei Ihrer Entscheidung gerne weiter. Vereinbaren Sie gleich einen Termin bei Ihrem Zahnarzt, z.B. am Standort Zürich.
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